Das Förderkonzept der Rürup-Rente
Das Förderkonzept der Rürup-Rente besteht aus einem Steuervorteil, der sich daraus ergibt, dass jährlich bis zu 20.000 Euro der in eine private Rentenversicherung eingezahlten Beiträge als Sonderausausgaben abgesetzt werden können. Zusammenveranlagte Ehepartner können gemeinsam bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen. Die Förderung richtet sich deshalb in erster Linie an Selbstständige, aber auch Angestellten steht die Rürup-Förderung offen.
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