Das Förderkonzept der Rürup-Rente

Das Förderkonzept der Rürup-Rente besteht aus einem Steuervorteil, der sich daraus ergibt, dass jährlich bis zu 20.000 Euro der in eine private Rentenversicherung eingezahlten Beiträge als Sonderausausgaben abgesetzt werden können. Zusammenveranlagte Ehepartner können gemeinsam bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen. Die Förderung richtet sich deshalb in erster Linie an Selbstständige, aber auch Angestellten steht die Rürup-Förderung offen.

Die Förderung durch den Steuervorteil wird jedoch dadurch relativiert, dass die spätere Rente versteuert werden muss. Hier gibt es ein Stufenmodell, das vorsieht, dass erst ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 die Rente zu 100 % versteuert werden muss. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2008 wären nur 56 % der Rente steuerpflichtig, mit jedem Jahr steigt dieser Satz um 2 % bzw. ab 2020 um 1%.

Zudem sind im Jahr 2008 auch nicht die kompletten Beiträge steuerlich absetzbar, sondern nur 66 %. Wer also 20.000 Euro von der Steuer absetzen möchte, muss 30.300 Euro in den Rürup-Vertrag einzahlen. Auch hier gibt es ein Treppenmodell, jedes Jahr können 2 % mehr abgesetzt werden, bis im Jahr 2025 schließlich die kompletten Beiträge als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können.

 

 

 

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