Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zum Oberbegriff Invaliditätsversicherung und sie kann sowohl als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung oder als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Diese Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit, wenn Menschen einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit nachgehen und diese Tätigkeit als Lebensunterhalt dient. D. h. für den Versicherten, dass er aufgrund von ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls mindestens 6 Monate außer Stande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann wie er es vor Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls getan hat. Sofern der Versicherte berufsunfähig ist, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und sie zahlt an den Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Ferner gibt es verschiedene Faktoren zur Berechnung der Versicherungsprämie:

- Die Berufsunfähigkeitsrente wird bis zum vollendeten 65. Lebensjahrs und teilweise bis zum 67. Lebensjahrs des Versicherten gezahlt.
- Einige Versicherer unterscheiden zwischen mehreren Berufsgruppen, von denen der Beitrag und der Tarif abhängt. Z. B. wird ein Apotheker statistisch gesehen weniger berufsunfähig als ein Gastronom und infolge dessen muss ein Apotheker eine geringere Versicherugnsprämie zahlen als ein Gastronom.
- Ferner spielt das Eintrittsalter, die Höhe der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente und der Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen eine wichtige Rolle.

 

 

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