Die gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse gehört in Deutschland zu der Familie der Sozialversicherungen. Diese bilden seit Ende des 19. Jahrhunderts die Stütze des Sozialstaates.

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist für jeden Arbeitnehmer bis zu einem gewissen Einkommen verpflichtend und soll ihn vor den Risiken des krankheitsbedingten Arbeitsausfalles schützen. Dies war bereits zu Einführung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland der Fall. Von der Grundidee hat sich hierbei bis heute nichts verändert.


Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, alle Kosten, die zur Wiederherstellung und ebenso Erhaltung der Gesundheit des Versicherten notwendig sind, zu tragen.

Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge einer gesetzlichen Krankenkasse nicht nach dem Risiko des Einzelnen, sondern ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten. Die Beiträge werden aufgrund von einem festen Prozentsatz des Bruttoeinkommens jedes Versicherten berechnet und garantieren die Zahlungsfähigkeit der Krankenkasse im Leistungsfall.


Der Versicherte hat im Übrigen bei der Auswahl der Krankenkasse das Recht auf eine freie Wahl. Da es unter Umständen große Unterschiede zwischen den monatlich zu zahlenden Beiträgen und den hierfür gebotenen Leistungen der Krankenkassen untereinander gibt, lohnt sich hier ein genauer Vergleich der einzelnen Krankenkassen in jedem Fall. Nicht immer muss das günstigste Angebot im Einzelfall auch das beste sein.

 

 

 

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