Die Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die ein Todes- und Langlebigkeitsrisiko versichert. In der Regel ist die Leistung ein feststehender Betrag, der beim Eintritt des Todes den Begünstigten der Lebensversicherung oder aber bei Erreichen einer vordefinierten Altersgrenze dem Versicherten ausbezahlt wird. Möglich ist je nach Vertrag auch die Auszahlung bei bestimmten schweren Erkrankungen oder dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit.


Lebensversicherungen
können zudem einen Teil der Altersvorsorge darstellen und zusätzlich zur gesetzlichen Rente angespart werden.

 

Durch die Einführung der Riester-Verträge und Rürup-Rente hat sich allerdings die steuerliche Behandlung der Beiträge verändert. Waren bis zum 1.1.2005 die Auszahlungen der Lebensversicherung in der Regel steuerfrei, so ist für nachfolgende Verträge eine neue Regelung in Kraft, nach der ein individueller Steuersatz anfällt. Wie hoch dieser genau ist, hängt von den Vertragsmodalitäten und dem persönlichen Steuersatz ab. Für alte Verträge gilt allerdings der Bestandsschutz, so dass deren Leistungen zu alten Bedingungen bestehen bleiben.


Nach wie vor ist eine Lebensversicherung eine sinnvolle, oft notwendige Absicherung für die direkten Angehörigen oder ein Unternehmen. Auch für die Altersvorsorge kann sie trotz der geänderten Regeln eine wichtige Rolle spielen.

 

 

 

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