Die private Altersvorsorge ist heutzutage unverzichtbar. Die Lebenserwartung ist steigend und im gleichen Zug gehen die Geburtenzahlen zurück.
In Bezug auf das lang ersehnte Rentenalter möchte sich jeder so gut absichern, dass ihm ein sorgenfreies Leben im Alter möglich ist. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind allerdings bei weitem nicht ausreichend. Um diesem eventuell kommenden finanziellen Engpass vorzubeugen, bestehen für den Arbeitnehmer 3 Möglichkeiten: die gesetzliche Renteversicherung, die private Altersvorsorge und auch die gesetzliche Altersvorsorge.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann mit den zur Verfügung stehenden Sozialleistungen die Leistungen nicht mehr ausreichend decken und die betriebliche als auch die private Vorsorge veranlasst viele Arbeitnehmer, zusätzlich privat vorzusorgen.
In der betrieblichen Altervorsorge kann der Arbeitgeber einen Teil an Vorsorgeaufwendungen freiwillig für seinen Arbeitnehmer leisten. Arbeitnehmer wurde das Recht zuerkannt seit 2002, dass ein gewisser Teil ihrer Einkünfte für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden kann. Mit Tarifverträge und Vereinbarungen kann diese Vorgehensweise auf betrieblicher Ebene vertraglich geregelt werden.
Eine private Altersvorsorge ist eine gute Alternative zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge. Ob und in welcher Form der Arbeitnehmer diese Möglichkeiten nutzt, obliegt ihm selbst. Es besteht die Möglichkeit, in Kapitallebensversicherungen, in private Renten, welche über diverse Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden, in Investitionen in Form von Fonds bzw. Wertpapieren sowie in den Kauf von Wohneigentum zu investieren.
Auch zahlt der Staat einen beträchtlichen Anteil. Als Beispiel hierfür gelten die Riester- oder Rürup-Rente. Sie sind Formen einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Beiträge und eventuelle Zulagen werden angespart, um diese zu einem späteren Zeitraum mit Zulagen und auch Zinsen an den Versicherten auszuzahlen.
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