Die schönste Zeit des Jahres ist zumeist die Urlaubszeit. Ärgerlich, wenn man diese Zeit nicht in vollen Zügen genießen kann. Damit die Urlaubszeit jedoch nicht zusätzlich Geldsorgen bereitet, kann eine Reiseversicherung abgeschlossen werden.
Eine Reiseversicherung ist zur Familie der optionalen Individualversicherungen zu zählen. Man teilt sie in fünf verschiedene Unterversicherungen auf, die im Folgenden kurz beschrieben werden sollen.
Die Reiserücktrittsversicherung schützt den Einzelnen vor teilweise horrenden Stornogebühren, wenn die gebuchte Urlaubsreise, aus welchen Gründen auch immer, nicht angetreten werden kann.
Die Reiseabbruchversicherung garantiert den Wert des Resturlaubs zu erstatten, wenn die Reise aus dringenden Gründen abgebrochen werden muss. Dies kann beispielsweise bei Erkrankung eines der Reisemitglieder der Fall sein.
Die Reisekrankenversicherung übernimmt eventuelle medizinische Kosten für Medikamente oder notwendige Arztbesuche bei einer Erkrankung im Urlaubsland.
Eine Reisegepäckversicherung schützt den Versicherten vor Diebstahl, Verlust oder Zerstörung seines Reisegepäcks.
Die Reiseunfallversicherung übernimmt den Schutz des Versicherten vor finanziellen Nachteilen, die durch einen Unfall am Urlaubsort entstehen. Diese Versicherungsart macht im Übrigen auch für gesetzlich Unfallversicherte Sinn, denn diese kommt für Unfälle während eines Urlaubs nicht auf. Typische Urlaubsunfälle ereignen sich im Übrigen beim Schwimmen oder der Ausübung eines Sports.
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