Die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist ein fester Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland und bildet zusammen mit den anderen Sozialversicherungen eine zentrale Stütze des Sozialstaates. Die Rentenversicherung ist verpflichtend für alle Arbeitnehmer. Monatlich zu zahlende Beiträge werden hierbei vom Bruttolohn des Einzelnen einbehalten. Die Höhe der Beiträge richtet sich hierbei stets nach dem Einkommen des Versicherten.

Bei Erreichen des Rentenalters erhält der Versicherte bis an sein Lebensende eine Rente, die sich aus mehreren Faktoren errechnet. Hierzu zählt unter anderem die Anzahl der eingezahlten Jahre sowie die Höhe der monatlich geleisteten Beiträge.

Die monatliche Rente muss jedoch unter Umständen bei Erreichen des Rentenalters nicht mit den tatsächlich geleisteten Beiträgen übereinstimmen. Hier liegt das viel zitierte Rentenproblem begründet, mit dem die heutige Generation der Rentner zu kämpfen hat. Durch eine Verschiebung der Altersstruktur in Deutschland zahlen derzeit weniger Arbeitnehmer in die Rentenkassen ein als benötigt werden würden, um die Renten auf ein höheres Niveau zu heben.


Ihrerseits möchten die heutigen Arbeitnehmer jedoch bei Erreichen des Rentenalters selbst von ihren geleisteten Einzahlungen profitieren. Die Rente der heutigen Generation von Arbeitnehmern wird dann wiederum von der zukünftigen Arbeitnehmerschaft übernommen. Dieses Modell wird als Generationenvertrag bezeichnet.

 

 

 

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