Die Rürup Rente

2005 wurde die von dem Ökonomen Bernd Rürup initiierte private und staatlich subventionierte Altersvorsorgeform, die Rürup-Rente, eingeführt.

 

Es ist eine Rentenversicherungsart, die durch private Beiträge aufgebaut und in der Ansparphase steuerlich begünstigt wird, aber im Rentenalter einer vollen Versteuerung unterliegt. Sie ist wie die gesetzliche Rentenversicherung eine Leibrente und kann nur ohne Kapitalwahlrecht, das heißt, dass sie nicht am Stück ausgezahlt wird, verrentet werden. Damit wird sicher gestellt, dass die angesparten Beiträge ausschließlich der Altersvorsorge dienen.


Einen großen Vorteil bietet diese Rürup-Rente beispielsweise für Selbstständige, die einer hohen Steuerbelastung ausgesetzt sind, denn sie haben dadurch die Möglichkeit, sich eine steuerbegünstigte Altersrente aufzubauen. Angestellte dagegen können sich zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge ansparen.

Bei dem angesparten Geld, handelt es sich laut Sozialgesetzbuch nicht um verwertbares Vermögen, da die Rürup-Rente tatsächlich erst mit Eintritt in das Rentenalter und als Rente gezahlt wird. Gleichzeitig sichert diese Klausel eine Nichtpfändbarkeit in der Ansparphase.
Hat ein Arbeitnehmer einen Rürup-Vertrag vor Antragstellung auf AlgII oder HarzIV abgeschlossen, darf dieser nicht auf die zu erwartende Leistung angerechnet werden, sondern ist unantastbar.

Ein Rürup-Vertrag kann vor Beginn des Rentenalters nicht aufgelöst werden.

 

 

 

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