Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem versicherten Tierhalter aus Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Der §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass Tierhalter für die Schäden der durch sie gehaltenen Tiere aufkommen muss im Rahmen der Gefährdungshaftung. Nach dem Schuldrecht kann der Tierhalter grundsätzlich für Schäden haftbar gemacht werden, die sein Tier anrichtet. Hierbei ist kein Verschulden des Halters notwendig! Auch bei der Ansicht, wer Halter des Tieres ist gibt es einige Besonderheiten. So sieht die Rechtssprechung die Person als Halter an, die Sachherrschaft über das Tier und ein eigenes Interesse an der Verwendung des Tieres hat, und dies unabhängig davon, ob diese Person der Eigentümer des Tieres ist.

Ausgenommen von der Gefährdungshaftung sind nur Nutztiere, welche mit entsprechender Sorgfalt gehalten wurden.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist interessant für Halter von größeren Tieren, wie Hunden und Pferden.

 

 

 

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