Die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung in Deutschland bildet eine Absicherung des Arbeitnehmers vor dem temporären oder dauerhaften Verlust seiner Arbeitskraft. Sie ist zum Schutz vor wirtschaftlicher Not des Arbeitnehmers ins Leben gerufen worden und besteht zusammen mit den anderen Sozialversicherungen in ihrer Grundidee seit Ende des 19. Jahrhunderts. Charakteristisch für eine gesetzliche Unfallversicherung ist, dass der Arbeitgeber in vollem Umfang für die zu zahlenden Beiträge aufkommt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den anderen Sozialversicherungen.
Die Beiträge richten sich nach verschiedenen Faktoren. Hierbei sind unter anderem das Lebensalter und Geschlecht des Versicherten sowie dessen ausgeübter Beruf zu nennen.

Der Leistungsfall einer Unfallversicherung tritt dann ein, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalls zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt oder keine Erwerbsfähigkeit mehr möglich ist. In diesem Fall übernimmt die Unfallversicherung sämtliche Kosten, die für die Wiederherstellung der Arbeitskraft des Versicherten aus medizinischer Sicht geboten sind. Die Leistungen einer Unfallversicherung gehen zumeist weit über die einer gesetzlichen Krankenversicherung hinaus, da die Unfallversicherung sämtliche Möglichkeiten der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Versicherten von Seiten des Gesetzes ausschöpfen muss.

Im Falle der Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall bezahlt die Unfallversicherung dem Versicherten eine monatliche Rente, die sich nach dem letzten Einkommen des Versicherten bemisst.

 

 

 

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