Förderbeiträge der Riester Rente
Da die statistischen Zahlen hinsichtlich der gesetzlichen Rente immer weniger erwarten lassen, hat der Staat verschiedene geförderte Altersvorsorge-Varianten entwickelt, um jeden einzelnen zum privaten sparen zu animieren.
Eine Form ist die sogenannte Riester Rente, bei der man zu seinen eigenen Beiträgen staatliche Zulagen bekommt, die direkt mit in den eigenen Vertrag einfliessen, um das Vertragsguthaben zu erhöhen, aus dem dann später die zusätzliche Rente generiert werden soll. Dabei gibt es die Grundzulage für den Versicherungsnehmer und zusätzlich noch eine Kinderzulage, die für jedes Kind des Versicherungsnehmers gezahlt wird, für das derjenige kindergeldberechtigt ist.
Für die Höhe der Zulagen gibt es Maximalbeträge, die man erhält, wenn man 4 % seines Bruttojahreseinkommens als eigenen Beitrag in die Riester Rente einzahlt. Bei der Grundzulage handelt es sich um eine maximale Zulage von 154 €. Die Kinderzulage liegt maximal bei 185 € beziehungsweise bei 300 € für im Jahr 2008 geborene Kinder. beträgt der eigene Beitrag weniger als diese 4 % des Jahreseinkommens, bekommt man auch die Zulage nur anteilig in den Vertrag eingezahlt. Die Förderung in Form dieser Zulage wird jedes Jahr in den laufenden Vertrag gezahlt.
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