Fondsgebundene Lebensversicherungen sind kapitalbildend und nicht fest verzinst. Der Versicherer investiert für den Versicherungsnehmer den eingezahlten Betrag unter anderem in Aktien-, Renten-, Immobilien- und Geldmarktfonds. Die Wahl der Fonds beziehungsweise der Anlagestrategie trifft der Versicherungsnehmer.
Die versicherte Person hat keinerlei Sicherheiten. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein Verlust des gesamten Guthabens eintreten kann. Die Entwicklung der fondsgebundenen Lebensversicherung ist dabei an den Aktienmarkt, aber auch an den Geld- und Kapitalmarkt gebunden, sofern ein Teil der Anlage in Renten- und Geldmarktfonds investiert wurde.
Die meisten Versicherer bieten jedoch Schutzmechanismen an, so dass die versicherte Person eine Garantie auf wenigstens die eingezahlten Beiträge erhält. In diesem Fall spricht man von der Beitragsrückgewähr. Einige Versicherer bieten zusätzlich die Garantie auf einen Mindestzinssatz an, so dass zumindest ein kleiner Gewinn im Fall einer schlechten Entwicklung gewährleistet ist.
Um Steuern zu sparen, sollte man Versicherungen erst nach dem 60. Lebensjahr und zwölf Jahre nach Versicherungsbeginn auszahlen lassen.
Bei Kündigungen vor Ablauf der Versicherung erhält die versicherte Person den Rückkaufwert erstattet. Dieser bemisst sich an der Entwicklung der Fonds abzüglich der Kosten, die dem Versicherer entstanden sind.
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