Neben dem Fahrzeugtyp, dem Zulassungsbezirk, der jährlichen Fahrleistung und einigen persönlichen Fakten, wie Alter und Geschlecht ist vor allem der KFZ Schadenfreiheitsrabatt maßgeblich für den Beitrag in der KFZ Versicherung.
Der Einstieg in der KFZ Haftpflichtversicherung erfolgt in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2, welche 140% entspricht und sinkt im Laufe der Jahre bei Schadenfreiheit des Versicherungsvertrages bis auf 30% nach 25 Jahren (SF25).
Lässt man einen KFZ Schaden durch die Versicherung regulieren, erfolgt eine Rückstufung in der Schadenfeiheitsklasse. Diese Rückstufung ist unabhängig von der Schadenhöhe, daher nutzt einem auch eine Teilung der Schuld bei Haftpflichtschäden nichts und man muss ab dem Folgejahr den höheren Beitrag zahlen. Auch ein Wechsel der Versicherung zur Umgehung der Hochstufung ist wirkungslos, denn die Versicherer tauschen untereinander die Schadenfreiheitsklassen der Versicherungsnehmer aus.
Wird ein Schaden durch die Versicherung reguliert, hat der Kunde anschliessend 6 Monate Zeit, den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen. Wird diese Möglichkeit vom Versicherten wahrgenommen, so wird der Vertag behandelt, als wäre nie ein Schaden entstanden.
Treten in einem Jahr mehr als zwei Schäden auf, macht es meistens Sinn, den größeren Schaden von der Versicherung übernehmen zu lassen und den kleineren selbst zu bezahlen.
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