Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die zu zahlenden Beiträge nicht nach der Höhe des Einkommens des Versicherten, sondern nach der Einstufung in eine Risikoklasse. Diese Einstufung ist abhängig vom Lebensalter des Versicherten, dem aktuellen Gesundheitszustandes und dem Geschlecht des Einzelnen.
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind in der Regel ungleich höher als die einer gesetzlichen Krankenversicherung. So gehören beispielsweise die Behandlung durch einen Chefarzt, die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten und die volle Übernahme von Kosten für Zahnersatz und Sehhilfen zu den gängigen Leistungen einer privaten Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung steht allen Bürgern offen, die nicht in den Personenkreis der gesetzlich Versicherten fallen. Hierzu gehören Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen einen gewissen Verdienst übersteigt. Eine private Zusatzversicherung steht jedoch allen Menschen offen. Diese kombiniert abgespeckte Leistungen einer privaten Krankenversicherung mit den üblichen Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Versicherung kann unter Umständen schwierig werden. Gesetzliche Krankenversicherungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, ehemals privat Versicherte wieder aufzunehmen. So muss der Versicherte wieder eine nichtselbständige Tätigkeit aufnehmen und darf nicht über einem bestimmten monatlichem Einkommen liegen.
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