Der Leistungsumfang einer Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung lohnt sich vor allem für Familien, damit im Falle des Todes der versicherten Person die Familie von dem Geld der Risikolebensversicherung leben kann. Allerdings kann man die Risikolebensversicherung nicht mit der Kapitallebensversicherung vergleichen, da das angesparte Guthaben beim Ablauf des Versicherungszeitraums nicht ausgezahlt wird.


Die Auszahlung im Falle des Todes der versicherten Person erhält die bezugsberechtigte Person. Ferner kann der Begünstigte jederzeit nachträglich verändert werden, sofern dies nicht vertraglich mit einem sog. widerruflichen Bezugsrecht ausgeschlossen worden ist. Falls der Versicherte Selbstmord begehen sollte und der Vertrag bereits mindestens drei Jahre gelaufen ist, so muss die Versicherung ebenfalls an den Begünstigsten auszahlen.
Grundsätzlich kann man eine Risikolebensversicherung in eine kaptialbildende Lebensversicherung umwandeln, weil diese Lebensversicherung sowohl den Todesfall absichert und zugleich eine Altersvorsorge bildet.

Die Leistungshöhe ist durch die jeweilige Vertragsvariante unterschiedlich.

Bei einer Risikolebensversicherung mit einer festen Versicherungssumme leistet die Police die vereinbarte Versicherungssumme. Familien sollten etwa das fünffache, bei einem Partner lediglich das dreifache des Jahresbruttoeinkommen des Versicherten einkalkuliert werden.

Bei einer Versicherung mit einer fallenden Versicherungssumme fallen sowohl die Versicherungsprämien mit zunehmender Laufzeit als auch der Absicherungsbedarf, weil man mit zunehmenden Alter ein gewisses finanzielles Polster aufgebaut hat und die Kinder ihren Unterhalt selber bestreiten.

 

 

 

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