Risikolebensversicherung umwandeln in Kapitallebensversicherung
Wer als Versicherter eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, um seine Familie entsprechend abzusichern und innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu dem Entschluss kommt, die Risikolebensversicherung besser in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln, der bekommt bei vielen Versicherungsunternehmen dieses Recht eingeräumt.
Von Vorteil ist dabei für die versicherte Person, dass die Versicherungsgesellschaft im Allgemeinen keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt, sondern die Daten aus der Risikolebensversicherung übernimmt. Das kann, besonders wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat, für die Höhe des Beitrages günstig sein.
Mit einer Risikolebensversicherung hat der Versicherte ausschließlich den eigenen Tod abgesichert, während bei einer Kapitallebensversicherung zwei Ziele für die Vorsorge erfüllt werden. Zum einen wird die Familie für den Todesfall abgesichert und zum anderen wird mit dem Sparanteil aus der Kapitallebensversicherung gespart. Während bei einer Risikolebensversicherung kein Geld ausgezahlt wird, kann dann mit der Kapitallebensversicherung ein kleines Vermögen für das Alter gespart werden. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages werden dem Versicherungsnehmer die Ablaufleistungen, die garantierten Zinsen und die Überschussbeteiligung ausgezahlt.
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