Es gibt wohl kaum ein Thema, was seit so langer Zeit im Zentrum des öffentlichen Interesses steht wie die Rentendiskussion.
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die auf den Ökonom Bert Rürup zurückgeht.
Eine staatliche Förderung ist ein Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Der Steuervorteil bezieht sich hierbei auf das Einzahlungsjahr.
Hervorhebenswert bei der Rürup-Rente ist, dass sie während der kompletten Ansparphase sicher vor Arbeitslosengeld II und pfändungssicher ist. Allerdings werden Beträge, die in der Rentenphase über die Freigrenzen hinausgehen, gepfändet respektive auf das Einkommen angerechnet.
Bei Fälligkeit der Versicherung gibt es kein Kapitalwahlrecht. Eine lebenslange Leibrente ist jedoch garantiert.
Falls die versicherte Person vor Rentenbeginn verstirbt, verfallen die eingezahlten Beiträge, wenn der Versicherungsnehmer keine Beitragsrückgewähr oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart hat. Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn verfallen die eingezahlten Beiträge ebenfalls. Hier kann man jedoch eine Rentengarantiezeit einbinden, in der eine begünstigte Person für diesen Zeitraum die Rentenzahlung erhöht.
Diese Sicherheitsmechanismen lassen sich die Versicherer jedoch extra bezahlen und können nicht steuerlich wirksam gemacht werden.
Die Rentenzahlungen müssen je nach Jahr des Rentenbeginns versteuert werden. Da jedoch der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist, lohnt sich die nachgelagerte Versteuerung.
Dies sollte jedoch im Zweifelsfall mit einem Steuerberater besprechen werden.
|
|
|